|
|
|
Opferhilfsangebote
Übersicht über örtliche Opferhilfsangebote
POLIZEIDIREKTION FREUDENSTADT Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle
Übersicht über örtliche Opferhilfsangebote (Stand 04/2010)
- Weißer Ring - gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von
Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V. Zuständig für den Landkreis Freudenstadt: Herr Kurt Winter, Tel. 07446/1474 Leistungen: Menschlicher Beistand und persönliche Betreuung, Hilfeleistung im Umgang mit den Behörden, Begleitung zu Gerichtsterminen, Vermittlung von Hilfen anderer Organisationen, Beratungsscheck (150 Euro) und Rechtsschutz zur Wahrung von Opferschutz und Opferentschädigungsrechten sowie finanzielle Zuwendungen in tatbedingten Notlagen.
- Beratungsstelle „Frauenhilfe Freudenstadt e.V.“
Lindenstraße 18, 72250 Freudenstadt, Tel. 07441/5203070 (Anrufbeantworter wir regelmäßig abgehört) Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 10.00 – 12.00 Uhr Beratungsstelle für Frauen/Mädchen die körperliche, sexuelle und psychische Gewalt erleben, Begleitung ins Frauenhaus und zu Ämtern (Ansprechpartner Polizei: KHK`in Kober, 07441/536-415)
- Notfallseelsorge Landkreis Freudenstadt
über DRK-Feuerwehrleitstelle Freudenstadt, Karl-von-Hahn-Str. 122, 72250 Freudenstadt, Tel. 07441/19222 Schnelle Betreuungsangebote für Menschen in und nach akuten Krisensituationen; arbeitet eng mit Feuerwehr, Rettungsdiensten und der Polizei zusammen (Ansprechpartner Polizei Freudenstadt: Hartmut Romann)
- Donum Vitae – Schwangerschaftskonfliktberatung - Tel. 07441/9150610
- Zeugenbegleitung Rottweil/Freudenstadt/Tuttlingen
Schillerstr. 6, 78628 Rottweil, Ansprechpartner: Frau Ewa Koziol, Telefon 0741/2800126 Mo – Fr von 08 -12 Uhr, Mo-Do von 14-17 Uhr
auch „Frauenhilfe Freudenstadt e.V.“, Tel. 07441/5203070 ,MO- Fr 10-12 Uhr
Die Zeugenbegleitung für den LG-Bezirk RW informiert und hilft Opfern im Strafverfahren/geladenen Zeugen kostenlos bei der Prozessvorbereitung/ -begleitung u./-nachbereitung mit ehrenamtlichen Zeugenbegleitern
- Psychologische Beratungsstelle für Eltern-, Jugend-, Ehe- und
Lebensfragen der Diözese Rottenburg/Stuttgart, Marktplatz 27, 72160 Horb a.N., Telefon 07451/3844 oder 3793
- Familienberatungsstelle des Landkreises Freudenstadt,
Landhausstraße 4, 72250 Freudenstadt, Telefon 07441/920-349
- Diakonische Bezirksstelle. Psychosoziale Beratungs- und ambulante
Behandlungsstelle, 72250 Freudenstadt, Herrenfelder Straße 26, Telefon 07441/8840-0 Anlaufstelle für Suchtkranke (auch Drogen) Telefon 07441/8840-18
- Kinderschutzbund Freudenstadt, Telefon 07441/4278
Kinderschutzbund Horb, Telefon 07451/1555
- Jugendamt beim Landratsamt Freudenstadt
Telefon 07441/920-6001
- Allgemeiner Sozialer Dienst beim Landratsamt Freudenstadt,
Telefon 07441/920-6156
- Sozialpsychiatrischer Dienst
Über das Kreiskrankenhaus Freudenstadt, Telefon 07441/54-0 (-2399) Hilfe bei kurzfristig psychischen Belastungen unmittelbar nach einem tief greifendem Ereignis - Weitervermittlung an professionelle Hilfe
- Ambulanter Pflegedienst der AWO, Freudenstadt,
Stuttgarter Straße 9, Telefon 07441/87972 Ambulanter Pflege- und Beratungsdienst, mobiler Hilfsdienst
- Telefonseelsorge Nordschwarzwald, Telefon 0800/1110111
- GEPS - Gemeinsame Elterninitiative plötzlicher Säuglingstod Deutschland e.V.,
Landesgeschäftsstelle: Anne Bannert, 73438 Bopfingen, Telefon 0700 0100522, Internetadresse: www.veid.de Die Mitglieder der Landesverbände stehen den vom plötzlichen Säuglingstod betroffenen Eltern, Geschwistern und Angehörigen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung
- Amtsgericht Freudenstadt
Rechtsantragsstelle, Stuttgarter Straße 15, Telefon 07441/56-1508, Ansprechpartner: Herr Schulz
Hilfe bei Anträgen nach GewaSchG (Gewaltschutzgesetz) Informationen über die Möglichkeit der Kostenübernahme im Fall der Nebenklage (Opferanwalt) und der Prozesskostenhilfe. Dort kann der "Berechtigungsschein" für die anwaltschaftliche Beratung beantragt werden bei finanziellen Notlagen
- Gemeinsame Dienststelle SER (Soziales Entschädigungsrecht) Versorgungsamt
Olgastraße 6, 78628 Rottweil, Ansprechpartner: Herr Stähle, Telefon 0741/244-587 Nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhält eine Entschädigung, wer in der BRD als Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriffs gesundheitlich geschädigt wird. Die Hinterbliebenen eines Geschädigten können ebenfalls entschädigt werden. Anträge sind direkt beim Versorgungsamt Rottweil zu stellen, das für den Landkreis Freudenstadt zuständig ist.
- Landesstiftung Opferschutz,
70190 Stuttgart, Neckarstraße 145, Telefon 0711/2846454, Montag bis Freitag 9 - 11.30 Uhr, Internetadresse: www.landesstiftung-opferschutz.de Die Stiftung gewährt auf Antrag Hilfe an Opfer von Gewalttaten durch finanzielle Zuwendungen. Eine Unterstützung können auch Angehörige und Hinterbliebene des Tatopfers erhalten, wenn sie von den Folgen der Straftat betroffen sind. Anträge können direkt bei der Landesstiftung oder über die Außenstelle des Weißen Rings in Baden-Württemberg, mit dem die Stiftung eng zusammenarbeitet, gestellt werden
- Anwaltsverein Rottweil Telefon 0741/12401,
gibt kostenlose Auskünfte über Anwaltskanzleien mit besonderen Schwerpunkten
- Rechtsanwaltskammer Tübingen -
Rechtsanwaltsuchdienst, Telefon 07071/980166 Kostenlose Auskünfte über Anwaltskanzleien mit besonderen Schwerpunkten
- Verkehrsopferhilfe e.V., Entschädigungsstelle der deutschen
Autohaftpflichtversicherer, 20044 Hamburg, Telefon 040/301800, Internetadresse: www.verkehrsopferhilfe.de Dieser Verband tritt unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in Fällen von Unfallflucht oder vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführten Unfällen für einen Schadensersatz ein
- Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) beim
Landratsamt - Gesundheitsamt Freudenstadt, Telefon 07441/920-470, Frau Susanne Roemer
|
|
|