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Polizeidirektion Freudenstadt > Prävention > Kriminalprävention > Seiten > OpferschutzMerkblatt.aspx  

Opferhilfsangebote 

Übersicht über örtliche Opferhilfsangebote

 

POLIZEIDIREKTION FREUDENSTADT
Kriminalpolizeiliche Beratungsstelle

 
Übersicht über örtliche Opferhilfsangebote
(Stand 04/2010)

  • Weißer Ring - gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von
    Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V.
    Zuständig für den Landkreis Freudenstadt: Herr Kurt Winter, Tel. 07446/1474
    Leistungen: Menschlicher Beistand und persönliche Betreuung, Hilfeleistung im
    Umgang mit den Behörden, Begleitung zu Gerichtsterminen, Vermittlung von
    Hilfen anderer Organisationen, Beratungsscheck (150 Euro) und Rechtsschutz 
    zur Wahrung von Opferschutz und Opferentschädigungsrechten sowie
    finanzielle Zuwendungen in tatbedingten Notlagen.

 

  • Beratungsstelle „Frauenhilfe Freudenstadt e.V.“
    Lindenstraße 18, 72250 Freudenstadt, Tel. 07441/5203070
    (Anrufbeantworter wir regelmäßig abgehört)
    Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 10.00 – 12.00 Uhr
    Beratungsstelle für Frauen/Mädchen die körperliche, sexuelle und psychische
    Gewalt erleben, Begleitung ins Frauenhaus und zu Ämtern
    (Ansprechpartner Polizei: KHK`in Kober, 07441/536-415)

 

  • Notfallseelsorge Landkreis Freudenstadt
    über DRK-Feuerwehrleitstelle Freudenstadt, Karl-von-Hahn-Str. 122,
    72250 Freudenstadt, Tel. 07441/19222
    Schnelle Betreuungsangebote für Menschen in und nach akuten
    Krisensituationen; arbeitet eng mit Feuerwehr, Rettungsdiensten und der Polizei
    zusammen (Ansprechpartner Polizei Freudenstadt: Hartmut Romann)

 

  • Donum Vitae – Schwangerschaftskonfliktberatung - Tel. 07441/9150610

 

  • Zeugenbegleitung Rottweil/Freudenstadt/Tuttlingen
    Schillerstr. 6, 78628 Rottweil, Ansprechpartner: Frau Ewa Koziol,
    Telefon 0741/2800126 Mo – Fr von 08 -12 Uhr, Mo-Do von 14-17 Uhr

auch „Frauenhilfe Freudenstadt e.V.“, Tel. 07441/5203070 ,MO- Fr 10-12 Uhr

Die Zeugenbegleitung für den LG-Bezirk RW informiert und hilft Opfern im
Strafverfahren/geladenen Zeugen kostenlos bei der Prozessvorbereitung/
-begleitung u./-nachbereitung mit ehrenamtlichen Zeugenbegleitern

  • Psychologische Beratungsstelle für Eltern-, Jugend-, Ehe- und
    Lebensfragen
    der Diözese Rottenburg/Stuttgart, Marktplatz 27, 72160 Horb a.N.,
    Telefon 07451/3844 oder 3793
  • Familienberatungsstelle des Landkreises Freudenstadt,
    Landhausstraße 4, 72250 Freudenstadt, Telefon 07441/920-349

 

  • Diakonische Bezirksstelle. Psychosoziale Beratungs- und ambulante  
    Behandlungsstelle, 72250 Freudenstadt, Herrenfelder Straße 26,
    Telefon 07441/8840-0
    Anlaufstelle für Suchtkranke (auch Drogen) Telefon 07441/8840-18

 

  • Kinderschutzbund Freudenstadt, Telefon 07441/4278
    Kinderschutzbund Horb, Telefon 07451/1555

 

  • Jugendamt beim Landratsamt Freudenstadt
    Telefon 07441/920-6001

 

  • Allgemeiner Sozialer Dienst beim Landratsamt Freudenstadt,
    Telefon 07441/920-6156

 

  • Sozialpsychiatrischer Dienst
    Über das Kreiskrankenhaus Freudenstadt, Telefon 07441/54-0 (-2399)
    Hilfe bei kurzfristig psychischen Belastungen unmittelbar nach einem   
    tief greifendem Ereignis - Weitervermittlung an professionelle Hilfe

 

  • Ambulanter Pflegedienst der AWO, Freudenstadt,
    Stuttgarter Straße 9, Telefon 07441/87972
    Ambulanter Pflege- und Beratungsdienst, mobiler Hilfsdienst

 

  • Telefonseelsorge Nordschwarzwald, Telefon 0800/1110111

 

  • GEPS - Gemeinsame Elterninitiative plötzlicher Säuglingstod Deutschland e.V.,  
    Landesgeschäftsstelle: Anne Bannert, 73438 Bopfingen, Telefon 0700 0100522,
    Internetadresse: www.veid.de
    Die Mitglieder der Landesverbände stehen den vom plötzlichen Säuglingstod
    betroffenen Eltern, Geschwistern und Angehörigen als Ansprechpartnerinnen
    und Ansprechpartner zur Verfügung

 

  • Amtsgericht Freudenstadt
    Rechtsantragsstelle, Stuttgarter Straße 15, Telefon 07441/56-1508,
    Ansprechpartner: Herr Schulz

Hilfe bei Anträgen nach GewaSchG (Gewaltschutzgesetz)
Informationen über die Möglichkeit der Kostenübernahme im Fall der
Nebenklage (Opferanwalt) und der Prozesskostenhilfe. Dort kann der
"Berechtigungsschein" für die anwaltschaftliche Beratung beantragt werden bei
finanziellen Notlagen

 

  • Gemeinsame Dienststelle SER (Soziales Entschädigungsrecht) Versorgungsamt
    Olgastraße 6, 78628 Rottweil, Ansprechpartner: Herr Stähle,
    Telefon 0741/244-587
    Nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) erhält eine Entschädigung, wer in
    der BRD als Opfer eines vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriffs
    gesundheitlich geschädigt wird. Die Hinterbliebenen eines Geschädigten können 
    ebenfalls entschädigt werden. Anträge sind direkt beim Versorgungsamt Rottweil
    zu stellen, das für den Landkreis Freudenstadt zuständig ist.

 

  • Landesstiftung Opferschutz,
    70190 Stuttgart, Neckarstraße 145, Telefon 0711/2846454,
    Montag bis Freitag 9 - 11.30 Uhr,
    Internetadresse: www.landesstiftung-opferschutz.de
    Die Stiftung gewährt auf Antrag Hilfe an Opfer von Gewalttaten durch finanzielle
    Zuwendungen. Eine Unterstützung können auch Angehörige und Hinterbliebene
    des Tatopfers erhalten, wenn sie von den Folgen der Straftat betroffen sind.
    Anträge können direkt bei der Landesstiftung oder über die Außenstelle des
    Weißen Rings in Baden-Württemberg, mit dem die Stiftung eng
    zusammenarbeitet, gestellt werden

 

  • Anwaltsverein Rottweil Telefon 0741/12401,
    gibt kostenlose Auskünfte über Anwaltskanzleien mit besonderen 
    Schwerpunkten

 

  • Rechtsanwaltskammer Tübingen -
    Rechtsanwaltsuchdienst, Telefon 07071/980166
    Kostenlose Auskünfte über Anwaltskanzleien mit besonderen Schwerpunkten

 

  • Verkehrsopferhilfe e.V., Entschädigungsstelle der deutschen
    Autohaftpflichtversicherer, 20044 Hamburg, Telefon 040/301800,
    Internetadresse: www.verkehrsopferhilfe.de
    Dieser Verband tritt unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in Fällen von
    Unfallflucht oder vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführten Unfällen für einen
    Schadensersatz ein

 

  • Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) beim
    Landratsamt - Gesundheitsamt Freudenstadt, Telefon 07441/920-470,
    Frau Susanne Roemer